Haus- und Raumordnung

  1. Das Hausrecht übt die Kulturhaus Friedrich Wolf Betreiber UG aus und deren Vertreter.
  2. Die Räume sind sauber und besenrein zu hinterlassen. Bei groben Verschmutzungen sind die Räumlichkeiten zu wischen.
  3. Eingriffe in das Gebäude oder die Gebäudetechnik sind verboten.
  4. Das Anbringen von Dekoration und Fenstergardinen usw. darf nur so geschehen, dass keine Schäden am Gebäude und den Räumen entstehen. Das Anbringen mittels Nägeln, Tackern, Kleben etc. ist untersagt.
  5. Alle Heizkörperthermostate sind vom Betreiber auf maximal„IIl“ fixiert. Die Fixierung darf nicht entfernt werden.
  6. Bei Veranstaltungen ist ab 22.00 bis 6.00 Uhr die gesetzliche Ruhezeit einzuhalten. Die Fenster sind zu schließen, so dass eine Lärmbeeinträchtigung auf 30 dB(A) Außen (Blätterrauschen) eingehalten wird. Bis 02.00 Uhr muss die Veranstaltung beendet sei.
  7. Vor dem Verlassen der Räume ist zu kontrollieren, ob alle elektrischen Geräte sowie das Licht ausgeschaltet sind und die Fenster sind zu schließen.
  8. Verschmutzungen der Außenanlagen sind durch den Veranstalter zu beseitigen.
  9. Vom Veranstalter mitgebrachte Kartons, Flaschen, usw. und verursachter Müll sind durch ihn nach der Veranstaltung zu entsorgen. Benutztes Geschirr und Besteck sind zu säubern und wegzuräumen. Sollte die ordnungsgemäße Übergabe durch den Veranstalter nicht termingerecht erfolgen, ist der Betreiber berechtigt, die Beräumung sowie eventuelle Reparaturen auf Kosten des Veranstalters durchzuführen.
  10. Das Befahren des Grundstücks ist nur zum Be- und Entladen gestattet. Das Parken auf den Außenanlagen ist untersagt.
  11. Die Notausgänge und Treppenhäuser sind frei zu halten.
  12. Rauchen und offenes Feuer (z. B. das Anzünden von Kerzen) sind im gesamten Gebäude nicht gestattet.
  13. Bei Verlassen des Geländes ist die Außenbeleuchtung auszuschalten.
  14. Die Vorschriften der Versammlungsstättenverordnung sind einzuhalten.
  15. Die Kaution wird bei Zuwiderhandlungen einbehalten.